Behandlungskosten

Ich rechne nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ab. Bei Privatversicherten, Beihilfeberechtigten und Zusatzversicherten werden die Kosten in der Regel erstattet.
Über 70 gesetzliche Krankenkassen übernehmen ganz oder teilweise die Kosten für eine osteopathische Behandlung. Dafür stellt Ihr Arzt Ihnen ein Privatrezept aus, das Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Das Rezept mit ausgewiesener Diagnose kann von jedem niedergelassenen Arzt ausgestellt werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen werden in meiner Praxis erfüllt. Informieren Sie sich im Einzelfall bitte bei Ihrer gesetzlichen Kasse über eine mögliche Kostenübernahme.